
Der Bau einer Biogasanlage bindet Kapital langfristig und legt das landwirtschaftliche Unternehmen fest. Vor Durchführung einer Maßnahme ist es deshalb notwendig zu prüfen, ob die geplante Investition aus ökonomischer Sicht besser ist als andere Investitionsalternativen, z.B. der Neubau eines Stalles und/oder die Ausdehnung der vorhandenen Tierhaltung. Dabei sind die durch die Flächenausstattung, die Art und den Umfang der Tierhaltung, die Arbeitskräfte und das verfügbare Kapital bestimmenden Möglichkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen. In dem Fall muss das Unternehmen durch eine Investition wirtschaftlicher werden. Eine falsche Entscheidung ist mittelfristig kaum zu korrigieren, weil dann in der Regel das Geld fehlt, diese Korrektur zu finanzieren.
Quelle: Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung,
Herausgeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), (› www.fnr.de; › www.nachwachsende-rohstoffe.de) mit Förderung durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (› www.verbraucherministerium.de)
Eine Biogasanlage benötigt
Die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage wird insbesondere bestimmt von
Im EEG aus dem Jahr 2004 wurde geregelt, dass der erzeugte Strom in Abhängigkeit von der eingespeisten Leistung vergütet wird.
Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (› www.iwr.de) in Münster hat einen EEG-Vergütungsrechner online geschaltet, mit dem Investoren die zu erwartenden Erlöse einer geplanten Biogasanlage - in Abhängigkeit von der Anlagengröße und der Biogasproduktion bzw. der jährlichen Benutzungsstundenzahl - ermitteln können. Diesen "Biogas-Vergütungsrechner" finden Sie in der linken Menüleiste "Privat-Infothek".
Die Grundvergütung
Bis zu einer Gesamtleistung von 150 KW liegt die Grundvergütung bei 11,5 ct/kWh. Über 150 KW Gesamtleistung bis 500 KW Gesamtleistung beträgt die Grundvergütung 9,9 ct/kWh. Darüber (bis 5 MW) liegt die Grundvergütung bei 8,9 ct/kWh.
Maßgeblich für die Vergütung ist die tatsächliche eingespeiste Strommenge pro Jahr. Bis 1,34 Mio. kWh werden 11,5 ct/kWh bezahlt, darüber nur noch 9,9 ct/kWh.
Die Bonuszahlungen
Über die Grundvergütung hinaus erhalten Anlagenbetreiber je nach den eingesetzten Substraten, bei Nutzung der Abwärme und beim Einsatz von neuen, noch in der Entwicklung befindlichen Technologien eine zusätzliche Vergütung (Bonus).
Tabelle zur Grundvergütung und den verschiedenen Zusatzvergütungen für Biogas-Anlagen
| Anlagengröße | Grundvergütung ct/kWh |
NawaRo-Bonus | KWK-Bonus | Technologie-Bonus | |
|---|---|---|---|---|---|
| Biogas ct/kWh |
feste Biomasse zum Beispiel Waldholz |
Biomasse gesamt ct/kWh |
Biomasse gesamt ct/kW |
||
| bis 150 kW | 11,5 | 6 | 6 | 2,0 | 2,0 |
| bis 500 kW | 9,9 | 6 | 6 | 2,0 | 2,0 |
| bis 5 MW | 8,9 | 4 | 2,5 | 2,0 | 2,0 |
| bis 20 MW | 8,4 | 0 | 0 | 2,0 | 0 |
Die Vergütungssätze gelten für alle Biogas-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden oder noch gebaut werden. Diese Anlagen werden auch als Neuanlagen bezeichnet. Die Vergütungen werden 20 Jahre lang zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme gezahlt. Ab 2005 wird die Grundvergütung für jede neue in Betrieb genommene Anlage um 1,5 % des jeweiligen Vorjahreswertes gekürzt. Die Bonuszahlungen unterliegen nicht dieser Degression!
Beispiel:
So erhält man beispielsweise für eine 200 kW Biogas-Anlage, die 2005 in Betrieb geht, für 20 Jahre eine Grundvergütung von 9,75 ct/kWh gegenüber 9,9 ct/kWh für Anlagen, die 2004 in Betrieb genommen wurden. Die verschiedenen Vergütungssätze werden für Neuanlagen auch nebeneinander gewährt. Bei einer Addition der Grundvergütung, des NawaRo-Bonus, des KWK-Bonus und des Technologie-Bonus, errechnet sich für eine in 2004 errichtete 150 kW-Anlage eine Gesamtvergütung von 21,5 ct/kWh.
Den NawaRo-Bonus kann man in Anspruch nehmen, wenn der Strom ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen, Gülle und/oder aus Schlempe gewonnen wird. Er wird daher insbesondere für Pflanzen oder Pflanzenbestandteile gewährt, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben anfallen. In Form von Grüngut, Silage oder Trockengut kann dies zum Beispiel der Aufwuchs von Wiesen und Weiden, Ackerfutterpflanzen, wie Silomais, als Ganzpflanzen geerntetes Getreide, Ölsaaten oder Leguminosen, sein. Die Pflanzen oder Pflanzenbestandteile dürfen jedoch keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biogas-Anlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen worden sein. So fallen zum Beispiel Rübenkleinteile und -schnitzel als Nebenprodukte der Zuckerproduktion nicht unter den NawaRo-Bonus. Werden solche Stoffe eingesetzt, geht der Anspruch auf diesen Bonus verloren. Auch Altanlagenbetreiber, die ihre Biogas-Anlage vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen haben, können ihre Anlage auf den NawaRo-Betrieb umstellen.
Der Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und der Technologie-Bonus für den Einsatz bestimmter Technologien wird nur für solche Anlagen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2003 gebaut wurden oder noch gebaut werden.
Den KWK-Bonus in Höhe von 2 ct /kWh bekommen diejenigen Anlagenbetreiber, welche die in einer Biogasanlage erzeugte Wärme nutzen, z.B. um damit Wohnhäuser, Stallungen etc. zu versorgen.
Den Technologie-Bonus in Höhe von 2 ct /kWh erhalten Anlagenbetreiber, die neue noch in der Entwicklung befindliche Technologien
1. Variante: besondere Behandlung der Biomasse(thermische Vergasung oder Trockenfermentation
2. Variante: besondere Qualität des erzeugten Gases(Erdgasqualität)
3. Variante: besondere Maschine zur Stromerzeugung (Brennstoffzelle, Dampfturbinen, OrganicRacine-Anlagen,Kalina-Cycle-Anlagen und Stirlingmotoren)
Wichtig: Der Technologie-Bonus kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird.
Zu den Investitionskosten zählen insbesondere die Kosten für
Biogasanlagen können sowohl als landwirtschaftliche Einzelanlagen unter Verwertung von betriebseigenen Gärssubstraten als auch als größere Gemeinschaftsanlagen mit optionaler Kofermentation von betriebsfremden Gärmateralien konzipiert werden. Die mögliche elektrische Generatorenleistung erstreckt sich von ca. 30 kW bei Einzelanlagen bis zu mehreren MW bei Großanlagen.
Die Investitionskosten je kW installierter Leistung betragen zwischen ca. 2000 €/kW (bei 300 kWel) und rund 5000 €/kW (bei 30 kWel). Die Kosten hängen u.a. vom eingesetzten Motoren-Typ (Zündstrahl- oder Gas-Otto-Motor) und der Einbeziehung vorhandener Bausubstanz ab, die ggf. genutzt werden kann.
WICHTIG: Die spezifischen Investitionskosten pro KW installierter elektrischer Leistung sinken mit zunehmender Anlagengröße.
Das Fermentervolumen ist von Faktoren wie der Anzahl der Großvieheinheiten (1 GVE = 1 ausgewachsenes Rind) und der landwirtschaftlichen Anbaufläche abhängig. Neben Art (Gülle, Mais, Gras, etc.) und Menge der eingesetzten Substrate ist die Verweildauer der Substrate entscheidend für die Ermittlung des Fermentervolumens. Das Fermentervolumen lässt sich aus der täglichen Substratzugabemenge (m³) und der mittleren Verweilzeit im Fermenter berechnen.
Berechnungsbeispiele finden Sie unter › www.bio-energie.de
a) Biogasanlagen
Die Errichtung von Biogasanlagen wird durch Maßnahmen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Anlagen bis 70 kW
langfristige zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der KfW und Teilschulderlass bis max. 15.000 €
Anlagen über 70 kW
langfristige zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der KfW ohne Teilschulderlass
Laufzeit des Förderprogrammes: bis 31.12.2006,
Mittel für 2005: 200 Mio. Euro für das gesamte Programm,
keine Aufteilung nach Förderbereichen
fachliche Zuständigkeit und Abwicklung:
BMVEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (› www.verbraucherministerium.de)
Abwicklung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, › www.bafa.de) und über die KfW-Förderbank (› www.kfw-foerderbank.de)
Die Fördermaßnahmen der KfW können mit speziellen Förderprogrammen der Bundesländer kombiniert werden.
Eine Übersicht zu allen Förderprogrammen des Bundes und der Länder erhalten Sie › hier.
Daneben gibt es Sonderkreditprogramme für die Landwirtschaft und für Junglandwirte, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank (› www.rentenbank.de) betreut werden.
Die Förderung besteht in Form von zinsgünstigen Kredite für Investitionen, z.B. in Bioenergie-Anlagen, Maschinen und Gebäude für Betriebe der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und des Gartenbaus sowie für Junglandwirte und überbetriebliche Maschinengemeinschaften.
Laufzeit: zeitlich unbefristet
b) Kraft-Wärme-Kopplung mit fester Biomasse
Für die ersten 250 KWel beträgt die Förderhöhe 250 €/KWel (Teilschulderlass von zinsbegünstigtem KfW-Darlehen)
Auch die Anlagenleistung (erzeugte Energiemenge) beeinflusst die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage nachhaltig. Die Anlagenleistung wird insbesondere bestimmt durch:
Die Stromproduktion ist von der Menge des erzeugten Biogases abhängig. Pro Großvieheinheit können jährlich 400 - 500 m³ Biogas erzeugt werden. Eine Tonne Gülle liefert zwischen 22-35 cbm Biogas.
Beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe sind zwischen 6.000 (Wiesengras) und 12.000 (Silomais/Futterrüben) m³ Biogas pro ha Anbaufläche zu erwarten. Mit 1 m³ Biogas können, je nach Methananteil, 1,5 bis 2,2 kWh Strom erzeugt werden. Für je 2.500 m³ Biogas pro Jahr sind in der Regel 1 kW-Anlagenleistung (elektrisch) zu installieren.
Hierzu zählt die Eigennutzung bzw. der Verkauf der überschüssigen Wärme. In der Regel wird die anfallende Abwärme im Mittel zu 50 % für die Aufrechterhaltung des Gärprozesses benötigt. Die restliche Wärme kann zur Raumwärme- und Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Viele Anlagenbetreiber heizen damit ihr Wohnhaus und sparen so Heizöl ein. Sauenhalter können die Wärme darüber hinaus für die Stallheizung nutzen. Rinderhalter haben dagegen meist keine Möglichkeit der Wärmenutzung. Daher wird insgesamt in den allermeisten Berechnungen (siehe › www.bio-energie.de) zumeist nur eine geringe Wärmenutzung unterstellt.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden in Biogasanlagen - neben Gülle - auch Biomassen vom Acker mit vergoren. Die Erzeugungskosten dieser Biomassen variieren jedoch stark je nach Standort und müssen demzufolge in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit berücksichtigt werden.
Ein Beispiel:
An einem Standort werden 130 dt TM/ha (TS-Gehalt 33 %) erzeugt. Zur Erzeugung von 3.000 t Silomais werden dort 75 ha benötigt.
An einem günstigeren Standort werden 150 dt TM/ha erzeugt, weshalb lediglich - für die Erzeugung der gleichen Menge Silomais (3.000 t) - eine Fläche von 65 ha benötigt wird.
Wenn man für die Erzeugung von Silomais "nur" 1.100 EURO/ha ansetzt, ergibt sich eine Differenz von 11.000 EURO.
Quelle: Staatliche Biogasberatung Nordwürttemberg und Nordbaden